The breeding season begins on February 1st and ends on
July 31th.
Artificial Insemination via fresh semen. Shipped semen is
available.The breeding fee will be
for the stallion NAVODCHIK € 1.100,00 for purebred mares.
for the stallion SC DALMAS € 1.000,00 for purebred mares.
In 2007 SC Dalmas will only be available from June 1st
till July 31st for these special conditons.
Only healthy mares with vaccination certificate are
accepted for breeding. Each mare must be accompanied by a
health certificate stating that she is free of
communicable diseases. Mares coming from a stable where
viral abortion has occurred during the last 12 months
cannot be boarded at our stud and will not be bred. Owners
who bring such mares will be held liable. The mare must
not be shooed on her hind legs. A cervial swab not older
than 21 days must be shown at the mare´s arrival. If this
has not been done, the examination will be made at our
stud and charged to the mare owner´s expense.
The board per day is for mares without foal Euro 12,00/
for mares with foals Euro 15,00 a day
All breedings come with a life-foal-guarantee. If the
mare should remain barren, slip or lose the foal or
produce a non-viable foal, she is entitled to a free
bredding in the following season. Boarding and extra costs
will be charged separately. This guarantee expires, if a
born foal has completed his first 24 hours.
Any veterinary examinations or treatments are charged
to the mare owner´s expense. Shoeing, training, watches
and other extra services will be charged separately.
All due precautions and all possible care will be taken
to ensure the well being of visiting mares and foals, but
the stallion owner will not accept responsibility for
death, damage or inferiority of the visiting horses
whatever reason, not for any accidents that occur during
breeding. The liability for mares and foals lies with the
legal owner as defined by the BGB and is held liable in
accordance with the BGB.
50% of the fee are to be paid on booking. The remainder
is due when the mare is collected. Any advance payments
will be deducted. In order to receive a breeding
certificate, the mare owner must produce a copy of the
mare´s pedigree. The breeding certificate will only be
handed over when the full fee has been paid.
To be continued...
If the mare's owner has been given access to the
breeding conditions in both their original german version
and a tanslation, the original german version takes
precedence in matters of interpretation.
Deckbedingungen ...
Die Decksaison beginnt am 1. Februar und endet am 31.
Juli.
Die Bedeckung erfolgt per künstlicher Besamung
(Frischsperma). Spermaversand ist möglich.
Die Decktaxe beträgt
für den Hengst NAVODCHIK € 1.100,00 für Vollblutaraber-Stuten, für
andere Rassen die Hälfte.
für den Hengst SC DALMAS € 1.000,00 für Vollblutaraber-Stuten, für
andere Rassen die Hälfte.
SC Dalmas steht in 2007 nur vom 1.6. bis zum 31.7. für
Kurzentschlossene zu diesen vergünstigten Konditionen zur
Verfügung.
Die Stute muß gegen Herpes, Influenza und Tetanus
geimpft sein. Eine aktuelle Tupferprobe, nicht älter als
21 Tage, muß vorliegen. Die Stute darf hinten keine Eisen
tragen. Die Stute muß aus einem Seuchen-freien Bestand
kommen. Im Heimatbestand der Stute darf in den letzten 12
Monaten kein Virus-Abort vorgekommen sein, ansonsten ist
die Unterbringung der Stute nicht möglich und eine
Bedeckung wird abgelehnt. Bei Nichtbeachtung wird der
Stutenhalter regresspflichtig gemacht. Der Equidenpaß bzw.
ggfls. der Impfausweis sowie das Ergebnis der Tupferprobe
sind bei Anlieferung der Stute vorzulegen.
Die Einstellkosten für die Stute betragen 12,00 € pro
Tag, mit Fohlen bei Fuß 15,00 € pro Tag. Wegen
rückständiger Forderungen, die im Zusammenhang mit der
Bedeckung und Einstellung der Stute entstanden sind,
bestellt der Stutenhalter der Gestütsbetreiberin ein
Pfandrecht an der eingestellten Stute.
Eine Lebendfohlengarantie bis 24 Stunden nach der
Geburt wird gewährleistet. Sollte die Stute nicht
aufnehmen, resorbieren, verfohlen oder ähnliches kann die
Stute im folgenden Jahr kostenlos nachgedeckt werden. Es
fallen lediglich die entsprechenden Pensionskosten sowie
sonstige Nebenkosten an.
Die Kosten für sämtliche tierärztliche Tätigkeiten,
Hufschmied, sowie weitere über die Fütterung und
Unterstellung der Stuten hinausgehende Unterhaltungen sind
vom Stutenhalter zu zahlen. Der Stutenhalter
bevollmächtigt den Gestütsbetreiber, im Bedarfsfalle den
Tierarzt und/oder Schmied im Namen und auf Kosten des
Stutenhalters zu beauftragen.
Wir gewähren eine sorgfältige Unterkunft und Pflege der
Gaststuten und gegebenenfalls ihrer Fohlen, übernehmen
aber keine Haftung für Tod, Beschädigung oder
Wertminderung gleich welcher Ursache, es sei denn, dass
die haftungsbegründenden Umstände auf grober
Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Gestütsbetreiberin
und/oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen oder einen
Personenschaden betreffen.
Der Stutenhalter ist verpflichtet, eine
Tierhalterhaftpflichtversicherung zu unterhalten und auf
Verlangen nachzuweisen. Er haftet für sämtliche Schäden,
die von seiner Stute verursacht werden.
Die Hälfte der Decktaxe ist bei Anmeldung der Stute
fällig.
Der Rest der Decktaxe sowie die Pensionskosten sind in
voller Höhe spätestens bei Abholung der Stute zu zahlen.
Der Deckschein wird nach vollständiger Zahlung der
Decktaxe ausgehändigt.
Bei Sperma-Versand sind 2 Portionen Frischsperma in der
Decktaxe enthalten. Jede weitere Portion Frischsperma wird
mit 80,00 € in Rechnung gestellt. Die Versandkosten
(Kurierdienst) trägt der Stutenbesitzer. Der Container ist
unmittelbar, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen
zurückzuschicken. Der Versand kann per Post erfolgen, die
Versandkosten trägt der Stutenbesitzer. Falls der
Container innerhalb dieses Zeitraumes nicht
zurückgeschickt wird, wird er mit 35,00 € in Rechnung
gestellt. Nach Feststellung der Trächtigkeit am 17. Tag
ist der Rest der Decktaxe zu zahlen. Der Deckschein wird
nach vollständiger Zahlung der Decktaxe sowie ggfls. der
Kosten für zusätzliche Spermaportionen oder nicht
zurückgeschickte Container ausgehändigt.
Alle Preise verstehen sich zzgl. der derzeit gültigen
Mehrwertsteuer.
Soweit dem Stutenhalter Gelegenheit gegeben worden ist,
die Deckbedingungen in einer deutschen und einer
fremdsprachigen Fassung zur Kenntnis zu nehmen, gilt im
Zweifel die deutsche Fassung.